Juni 2011 Glücksspielsucht wirksam bekämpfen, Netzsperren sind Blödsinn |
Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft am 8. Juni 2011: Glücksspielstaatsvertrag, Antrag der FDP, Drucksache 20/611 „Netzsperren verhindern“ Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen, die Fraktion DIE LINKE ist gegen Sperren im Internet. Sie sind sind ein Akt der Zensur, sie sind weitgehend wirkungslos und damit netzpolitischer Blödsinn. Sie nutzen auch dem Kampf gegen die Spielsucht nichts. Am 6. April hatten sich die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen und die Ersten Bürgermeister zu einer Sonderkonferenz in Berlin getroffen und ihre grundsätzliche Zustimmung zu Netzsperren signalisiert. Und es wurde auch ganz klar gesagt, warum: Damit sollen das derzeitige Geschäftsmodell sowie staatliche Einnahmen abgesichert werden. Die Linksfraktion hat bereits im Sommer 2009 gefordert, den Glücksspielstaatsvertrag zu novellieren. Wir forderten, dass die Höhe einer Gewinnsumme begrenzt wird. Die Regelungen zur Suchtprävention lassen diesen Aspekt nämlich bislang außen vor. Die Debatte um den Glücksspielstaatsvertrag ist von Widersprüchlichkeiten und Inkonsequenzen bestimmt. Wetten auf Pferderennen zum Beispiel sind ja ganz legal, Hunderennen sind das nicht. Die Handhabung bei Sportwetten ist noch kurioser: Fußballbundesliga-Spiele können nur im Rahmen der staatlichen Wette Oddset gewettet werden, während das Unternehmen Tipiko mit Sitz in Malta mit 300 Filialen in Deutschland Sportwetten anbietet – und niemand schreitet ein. Gänzlich außer acht gelassen werden beim Glücksspielstaatsvertrag auch Wetten auf zukünftige Ereignisse, soweit es sich auf die Entwicklung von Börsenkursen bezieht. Diese sind von keinem Staatsvertrag und keinem Gesetz erfasst. Dabei haben die so genannten Derivate ein beträchtliches Suchtpotenzial und können auch noch zu erheblichen volkswirtschaftlichen Instabilitäten führen, wie die jüngste Finanzkrise gezeigt hat. Hier dürften sich, wie auch die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim in Stuttgart bestätigt, jede Menge pathologische Spieler wiederfinden. Hauptursache für das Suchtverhalten – dem man ja mit dem Glücksspielstaatsvertrag angeblich beikommen wollte, sind die Automaten. Doch ausgerechnet die sind im Glücksspielstaatsvertrag nicht geregelt. Ich trete im Übrigen der Behauptung in dem FDP-Antrag entgegen, dass vom Lottospielen keine Suchtgefahr ausgeht. Wo Sie den Nachweis herhaben wollen, den Sie in der Drucksache darlegen, ist mir schleierhaft. Sie wollen stattdessen das Lottomonopol aufheben. Aber hier wird das Motiv ihrer Behauptung sichtbar: Es ist ihr fundamentalistischer Glaube an die freien Kräfte des Marktes, der Sie hier antrieb. Natürlich ist die Rentnerin, die jede Woche ihren Lottoschein ausfüllt, nicht spielsüchtig. Sicherlich ist Lotteriespielen weniger suchtgefährdend als am Automaten zu daddeln, aber das Systemspiel beim Lotto birgt sehr wohl ein Suchtpotenzial. Immerhin hat ja der Europäische Gerichtshof einige Widersprüchlichkeiten des bisherigen Glücksspielstaatsvertrages erkannt und ihn deswegen ja auch kassiert. Daher ist nun die Frage, in welche Richtung der nächste Staatsvertrag ausgestaltet wird. Die FDP möchte ja den Glücksspielautomatenanbietern mit ein paar Feigenblatt-Begrenzungen auch den Zugang zum Markt eröffnen. Gesundheitspolitisch begeben Sie sich damit allerdings auf ein Abstellgleis, sehr geehrte FDP-Abgeordneten. Da muss ich mich fast fremdschämen, wo sie doch das Gesundheitsministerium in Berlin besetzen. DIE LINKE ist allerdings gegen vollkommene Verbote. Die Erfahrung zeigt, dass dies nichts bringt. Wir sind aber auch gegen ein wildes Wachstum des Glücksspiels. Wir sind vielmehr für richtige Bewertungen, umfassende Einordnungen und differenzierte Lösungen: Toto und Lotto sollten aus dem Glücksspielstaatsvertag herausgenommen und gesondert geregelt werden. Wir schlagen dafür einen eigenen Staatsvertrag vor.
Der Glücksspielstaatsvertrag bedarf also einer grundlegenden Überarbeitung. Es ist jetzt die Gelegenheit dafür! Zum Antrag der FDP: Wir können lediglich der Ziffer 1 zustimmen. Wenn dieser Antrag in den Wirtschaftsausschuss überwiesen wird – wofür wir sind – halte ich es zudem für erforderlich, den Gesundheitsausschuss für die Beratungen hinzuzuziehen. Daher möchten wir dies mit beantragen. |