Juni 2011

Glücksspielsucht wirksam bekämpfen, Netzsperren sind Blödsinn


Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft am 8. Juni 2011: Glücksspielstaatsvertrag, Antrag der FDP, Drucksache 20/611 „Netzsperren verhindern“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen,

die Fraktion DIE LINKE ist gegen Sperren im Internet. Sie sind sind ein Akt der Zensur, sie sind weitgehend wirkungslos und damit netzpolitischer Blödsinn. Sie nutzen auch dem Kampf gegen die Spielsucht nichts.

Am 6. April hatten sich die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen und die Ersten Bürgermeister zu einer Sonderkonferenz in Berlin getroffen und ihre grundsätzliche Zustimmung zu Netzsperren signalisiert. Und es wurde auch ganz klar gesagt, warum: Damit sollen das derzeitige Geschäftsmodell sowie staatliche Einnahmen abgesichert werden.

Die Linksfraktion hat bereits im Sommer 2009 gefordert, den Glücksspielstaatsvertrag zu novellieren. Wir forderten, dass die Höhe einer Gewinnsumme begrenzt wird. Die Regelungen zur Suchtprävention lassen diesen Aspekt nämlich bislang außen vor.

Die Debatte um den Glücksspielstaatsvertrag ist von Widersprüchlichkeiten und Inkonsequenzen bestimmt. Wetten auf Pferderennen zum Beispiel sind ja ganz legal, Hunderennen sind das nicht. Die Handhabung bei Sportwetten ist noch kurioser: Fußballbundesliga-Spiele können nur im Rahmen der staatlichen Wette Oddset gewettet werden, während das Unternehmen Tipiko mit Sitz in Malta mit 300 Filialen in Deutschland Sportwetten anbietet – und niemand schreitet ein.

Gänzlich außer acht gelassen werden beim Glücksspielstaatsvertrag auch Wetten auf zukünftige Ereignisse, soweit es sich auf die Entwicklung von Börsenkursen bezieht. Diese sind von keinem Staatsvertrag und keinem Gesetz erfasst. Dabei haben die so genannten Derivate ein beträchtliches Suchtpotenzial und können auch noch zu erheblichen volkswirtschaftlichen Instabilitäten führen, wie die jüngste Finanzkrise gezeigt hat. Hier dürften sich, wie auch die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim in Stuttgart bestätigt, jede Menge pathologische Spieler wiederfinden.

Hauptursache für das Suchtverhalten – dem man ja mit dem Glücksspielstaatsvertrag angeblich beikommen wollte, sind die Automaten. Doch ausgerechnet die sind im Glücksspielstaatsvertrag nicht geregelt.

Ich trete im Übrigen der Behauptung in dem FDP-Antrag entgegen, dass vom Lottospielen keine Suchtgefahr ausgeht. Wo Sie den Nachweis herhaben wollen, den Sie in der Drucksache darlegen, ist mir schleierhaft. Sie wollen stattdessen das Lottomonopol aufheben. Aber hier wird das Motiv ihrer Behauptung sichtbar: Es ist ihr fundamentalistischer Glaube an die freien Kräfte des Marktes, der Sie hier antrieb. Natürlich ist die Rentnerin, die jede Woche ihren Lottoschein ausfüllt, nicht spielsüchtig. Sicherlich ist Lotteriespielen weniger suchtgefährdend als am Automaten zu daddeln, aber das Systemspiel beim Lotto birgt sehr wohl ein Suchtpotenzial.

Immerhin hat ja der Europäische Gerichtshof einige Widersprüchlichkeiten des bisherigen Glücksspielstaatsvertrages erkannt und ihn deswegen ja auch kassiert.

Daher ist nun die Frage, in welche Richtung der nächste Staatsvertrag ausgestaltet wird. Die FDP möchte ja den Glücksspielautomatenanbietern mit ein paar Feigenblatt-Begrenzungen auch den Zugang zum Markt eröffnen. Gesundheitspolitisch begeben Sie sich damit allerdings auf ein Abstellgleis, sehr geehrte FDP-Abgeordneten. Da muss ich mich fast fremdschämen, wo sie doch das Gesundheitsministerium in Berlin besetzen.

DIE LINKE ist allerdings gegen vollkommene Verbote. Die Erfahrung zeigt, dass dies nichts bringt. Wir sind aber auch gegen ein wildes Wachstum des Glücksspiels.

Wir sind vielmehr für richtige Bewertungen, umfassende Einordnungen und differenzierte Lösungen:

Toto und Lotto sollten aus dem Glücksspielstaatsvertag herausgenommen und gesondert geregelt werden. Wir schlagen dafür einen eigenen Staatsvertrag vor.

  • Eine Ausbreitung der Glücksspielsucht muss dort bekämpft werden, wo sie vornehmlich auftritt, nämlich an den Automaten. Sie gehören deswegen staatlich konzessioniert. Die Ereignisfrequenz muss gesetzlich begrenzt und die Höhe der Spieleinsätze reguliert werden. Dies ließe sich über eine Auflage für die Konzessionen bewerkstelligen.
  • Sportwetten gehören neu organisiert. Oddset hat nur noch einen Marktanteil von ungefähr fünf Prozent, den Rest teilen sich nichtdeutsche Anbieter. Um den illegalen Wettmarkt zu kanalisieren, können auch sie künftig lizenziert werden. Die Entkriminalisierung ist der bessere Weg, zumal das Suchtpotenzial gering ist.
  • Poker – sehr geehrte Herren und Damen – wird immer noch als Glücksspiel angesehen. Dabei ist juristisch festgestellt worden, dass es sich hierbei wie bei Schach oder Skat um ein Geschicklichkeitsspiel handelt. DIE LINKE schlägt daher vor, zu prüfen, ob das Spiel nicht einer besonderen Behandlung bedarf und ob nicht zum Beispiel zwischen einem Turnier-Poker mit einem festen Geldeinsatz zu Beginn des Spiels und dem Spiel mit direkten Geldeinsätzen zu differenzieren ist.
  • Bei den „richtigen“ Glücksspielen wie Roulette, Black Jack oder Bingo im Internet kann solange nicht eingegriffen werden, wie sie illegal sind. Würden auch sie lizenziert, könnten sie mit Auflagen belegt werden. Zum Beispiel können Altersangaben der Spieler und Spielerinnen kontrolliert werden. Technisch wäre es auch möglich, Höhe und Steigerungsfähigkeit der Einsätze zu regulieren.
  • Um die Spielsucht zu bekämpfen, muss Hamburg mehr Geld in die Hand nehmen. Wir benötigen für diese Sucht nicht nur Anlaufstellen, wir benötigen ein Streetworker-Konzept mit ausgeprägt multikulturellen und geschlechtsspezifischem Ansatz. Wir wissen, dass überproportional viele männliche Migranten spielsüchtig sind. Wir wissen auch, dass ein hoher Anteil Berufsschüler bis zu einem Drittel ihres Monatseinkommens verspielen. Wir brauchen Drogenfachleute, die auch in die Teestuben und auch in die Berufsschulen gehen.

Der Glücksspielstaatsvertrag bedarf also einer grundlegenden Überarbeitung. Es ist jetzt die Gelegenheit dafür!

Zum Antrag der FDP: Wir können lediglich der Ziffer 1 zustimmen. Wenn dieser Antrag in den Wirtschaftsausschuss überwiesen wird – wofür wir sind – halte ich es zudem für erforderlich, den Gesundheitsausschuss für die Beratungen hinzuzuziehen. Daher möchten wir dies mit beantragen.