Juni 2011 Kinder gegen Drogen schützen - aber auch gegen Populismus und Stigmatisierung |
Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft am 8. Juni 2011, „Kinder von Substitutionspatienten und Opiatabhängigen wirksam schützen, CDU-Antrag Ds. 20/621 Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen, Kinder müssen geschützt werden. Vor Drogen, aber auch vor Populismus, Instrumentalisierung und Stigmatisierung. Es ist in hohem Masse bedrückend, wie hier willkürlich eine kleine Gruppe von Menschen, die keine große Lobby hat, unter Generalverdacht gestellt werden soll. Der Antrag der CDU knüpft an zweifelhafte Artikel der Boulevardpresse über Ergebnisse einer Bremer Studie vom Februar dieses Jahres an. Den Substitutionsbehandelten wurde unterstellt, in großem Maße ihre Kinder bewusst unter Drogen gesetzt zu haben, um diese ruhig zustellen. Angeblich sei bei 14 von 15 Kindern der Nachweis des Drogenkonsums gelungen. Die statistische Unwahrscheinlichkeit einer solch hohen Trefferquote ließ von Anfang große Zweifel aufkommen. Das Gesundheitsressort in Bremen hat die Interpretation der Ergebnisse ebenfalls angezweifelt. Studien aus Kanada und Frankreich haben berücksichtigt, dass die gefunden Stoffwechsel-abbauprodukte keinesfalls belegen, dass die betroffenen Kinder die Drogen konsumiert haben. Die in der Folge beauftragten Institute für Rechtsmedizin an der Berliner Charité und am UKE Hamburg haben ergeben, dass von den untersuchten 28 Kindern die Haarproben von zehn Kindern keinerlei harte Drogen aufwiesen, bei zehn weiteren Kindern geringe Spuren von Methadon und/oder Kokain. In oder an den restlichen Haarproben wurden stärkere Spuren gefunden. Fritz Pragst vom Institut für Rechtsmedizin an der Berliner Charité betont, dass aus den vorliegenden Befunden nicht geschlussfolgert werden kann, ob die Substanzen den Kindern verabreicht wurden oder durch Schweiß oder den Konsum von Drogen im Umfeld des Kindes (z.B. durch Rauchen von Cannabis, Heroin oder Kokain) an die Haare gelangt sind. In nur einem einzigen Fall der Untersuchung sei davon auszugehen, dass einem Kind ein Benzodiazepam-Medikament verabreicht wurde. Die Ergebnisse des Bremer Instituts, dass eine absichtliche Verabreichung der Drogen an 14 von 15 Kinder folgerte, wurde also nicht bestätigt. Diese Ergebnisse sind seit Anfang Mai frei zugänglich. Dass die Diskussion in Bremen jede Sachlichkeit vermissen ließ, mag dem dortigen Wahlkampf geschuldet gewesen sein. Aber was ist die Entschuldigung in Hamburg für eine solch verzerrende und manipulative Darstellung wie in dem CDU-Antrag? Völlig absurd ist aber dann, dass die Erfolge, die in den letzten Jahren im Hamburger Suchthilfesystem zu verzeichnen sind, durch den Antrag gleich mit konterkariert werden. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass es einige SubstitutionspatientInnen gibt, die teilweise starken Beikonsum haben. Erstens ist aber Beikonsum an sich noch kein Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung. Zweitens ist diese Erkenntnis wirklich nicht neu. Deshalb wurde im Jahr 2000 die von Hamburg geleitete, bundesweite Studie zur heroingestützen Behandlung durchgeführt. Der Beikonsum konnte bei diesen PatientInnen erheblich reduziert werden. Hamburg geht bei der Weiterführung dieses Hilfeangebotes mit gutem Beispiel voran. Und auch das Bremer Suchthilfesystem fordert seit langem die kontrollierte Heroinabgabe. 2009 wurde unter dem damaligen Gesundheitssenator und jetzigen CDU-Fraktionsvorsitzenden Wersich die Kooperationsvereinbarungen „Familie, Kind, Sucht“ zwischen den Trägern der Suchthilfe und dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) unterzeichnet. Und 2008 die Rahmenvereinbarung zum Wohle der Kinder von schwangeren Süchtigen.* „Die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Motivation der Familie ist eine wesentliche Grundlage für das Gelingen jedes Hilfeprozesses.“, heißt es dort. Mit dieser Zusammenarbeit sind die Grundlagen geschaffen worden, den richtigen Weg zu beschreiten. Sie schaffen die Möglichkeiten, bei konkreten Hinweisen tatsächlich zum Wohle des betroffenen Kindes zu handeln. Der Fokus liegt auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, die die betroffenen Kinder schützt – und nicht zusätzlich belastet. Warum die CDU-Fraktion diese richtigen Schritte ihrer eignen Regierungszeit einreißen will, und warum der damalige Gesundheitssenator dabei zusieht, bleibt kurios. Zentrale Erfassung und zwangsweise Drogenkontrollen werden das notwendige Vertrauen zerstören. Wer befürchten muss, dass die Kinder entzogen werden, wird sich dem Hilfesystem entziehen. Gerade besonders gefährdete Familien drohen damit durch alle Raster zu fallen. Kinder sind gefährdet durch Drogen. Aber dies betrifft auch die viel höhere Anzahl von Kindern stark Alkohol konsumierenden Eltern. Sie sind potenziell und auch konkret gefährdet, Alkohol zu bekommen. Entweder wissentlich von den Erwachsenen verabreicht oder weil er einfach verfügbar ist. Auch hier werden im Übrigen häufig Schmerzmittel und Psychopharmaka beikonsumiert. Es ist notwendig, das Wohl der Kinder zu schützen. Und das sind die Vorschläge der Linksfraktion hierzu:
Wie Sie sich sicher vorstellen können, werden wir den Antrag der CDU sowohl aus grundsätzlichen, wie auch aus fachlichen Gründen ablehnen.
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