September 2011

Ein neues Vergabegesetz für Hamburg - mit Mindestlöhnen, Gleichstellungsförderung und umweltschützenden Anforderungen


Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft am 29. September 2011
Vergabegesetz, SPD-Antrag 20/1587, Linke-Antrag 20/1680,

Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen,

Der Schock saß tief: 2008 kassierte der Europäische Gerichtshof die Tariftreue-Regelungen des Landes Niedersachsen. Die Bundesländer konnten damit die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr von der Anwendung bestimmter Tarifverträge abhängig machen, Lohndumping drohte. Doch drei Jahre nach dem "Rüffert-Urteil" haben einige Länder auf das Urteil reagiert und machen ihre Gesetze europatauglich.

Die europakonformen Novellen sehen folgendes vor:

  • Fällt eine Branche unter das Entsendegesetz, muss das Unternehmen mindestens den branchenspezifischen Mindestlohn zahlen.
  • In den meisten Bundesländern wird für den Verkehrssektor eine umfassende Tariftreueerklärung verlangt, die sich in der Regel auf den repräsentativen Tarifvertrag bezieht. Dabei handelt es sich um den Vertrag, den die Mehrzahl der Arbeitgeber anwendet. Das ist möglich, denn das Rüffert-Urteil gilt nicht für den Verkehrssektor.
  • Einige Länder verlangen zudem einen vergabespezifischen Mindestlohn. Der Auftragnehmer muss jedoch die Branchen-Tariflöhne zahlen, wenn sie höher als der Mindestlohn sind.

Sehr geehrte Herren und Damen,

der wirksamste Beitrag gegen wirtschaftliche Krisen ist ein starker Binnenmarkt. Und dazu gehören gute Löhne und Gehälter. Und dies wird am Ehesten durch Mindestlöhne und Einhaltung tarifvertraglicher Bestimmungen gesichert. Das ist aber nur die eine Wahrheit. Denn die Höhe eines Mindestlohnes und die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse ist mitentscheidend für die Wirksamkeit eines Vergabegesetzes. Und wir finden: Arbeit muss ein Einkommen erbringen, von dem sich leben lässt, sehr geehrte Herren und Damen. Daher ist ein Mindestlohn von zehn Euro anzusetzen, wenn öffentliche Aufträge vergeben werden!

Es kann sowohl den Betroffenen wie auch den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen nicht zugemutet werden, dass die Stadt Aufträge vergibt an Betriebe, in denen Beschäftigte arbeiten, die außerdem auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Daher ist es wichtig, dass der Mindestlohn nicht so gering ist, dass Arbeit arm macht.

Wir sehen es zudem als dringend geboten an, Umwelt- und Sozialstandards wie auch gleichstellungspolitische Aspekte als Vergabekriterien aufzunehmen, wie in unserem Antrag formuliert. Wettbewerb darf weder auf Kosten der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten, noch zu Lasten der beruflich nach wie vor benachteiligten Frauen, noch auf Kosten von Natur und Umwelt geführt werden.

Wir benötigen zudem eine Kontrollinstanz, die die Einhaltung dieser Vergabekriterien überprüft. Und damit sie kein zahnloser Tiger ist, braucht es auch Sanktionsmechanismen. Diese beiden Instrumente sichern im Übrigen auch wirtschaftliche Transparenz unter den Unternehmen, die Aufträge von der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten.

Wir finden zudem, dass es nicht ausreicht, nur zu prüfen. Ich hätte von der SPD-Bürgerschaftsfraktion erwartet, dass sie weiter vorangeht. Dass dem Ganzen eine Prüfung vorausgehen muss, ergibt sich von selbst, aber dabei darf es doch nicht bleiben, verehrte Kollegen und Kolleginnen der SPD-Fraktion.

Dringend erforderlich ist ein erneuertes Vergabegesetz mit den von uns genannten Kriterien. Ich will nur als Beispiel nennen, dass im aktuellen Vergabegesetz der Begriff „Mindestentgelte“ steht. Darunter ist alles Mögliche zu verstehen, aber kein Mindestlohn. Er legitimiert Entlohnung im Niedriglohnbereich und Lohndumping.

Daher sehen Sie unseren Antrag als qualitative Erweiterung Ihres Vorhabens an. Und da es einige Länder bereits vorgemacht haben, muss der Senat auch nicht soviel neu erfinden, dass er dazu Unmengen an Zeit braucht. Unser Antrag ist daher auch von der zeitlichen Abfolge her realisierbar.

Das Selbstlob, das in dem erst gestern eingereichten CDU-Antrag im Eingangstext steht, ist wenig überzeugend. Dass die CDU-Opposition zudem davon spricht, dass es sich damals nur um einen CDU-Senat gehandelt hat, ist auch noch unkorrekt. Der Antrag ist aber auch inhaltlich unzureichend und wird daher von uns abgelehnt.