November 2011 Haushalt 2012: Gesundheit, Pflege, kostenlose Verhütungsmittel, Gender Budgeting - mehr soziale Gerechtigkeit! |
Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft am 24. November 2011, Haushaltsberatungen, Einzelplan 4, Gesundheit/SeniorInnen Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen, Ihnen liegen von der Linken wichtige Anträge vor, deren Annahme ein guter, wirksamer Beitrag für soziale Gerechtigkeit in dieser Stadt bedeuten würde. Zunächst möchte ich auf unseren Antrag eingehen, die Einkommensabhängige Einzelförderung wieder in das Landespflegegesetz aufzunehmen. Dies wurde damals von den beiden Oppositionsparteien SPD und LINKE scharf kritisiert. Eine Kritikerin ist noch übrig geblieben. „Raubrittertum auf Kosten der Schwachen“, schimpfte damals der heutige Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Kienscherf. Als „heuchlerisch“ bezeichnete er die Darstellung des schwarzgrünen Senats, mit der Streichung der Förderung einen „Fehlanreiz zum Heimeinzug“ zu beseitigen. „Zynisch“ fand er, dass der damalige Sozialsenator bei den Pflegebedürftigen kürzt. Und er konstatierte eine fatale Entwicklung, weil nach der Privatisierung von „Pflegen und Wohnen“ durch den CDU-Senat die Investitionskosten enorm angestiegen sind, die auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt werden. Damit würde fast alle in die Sozialhilfe getrieben. Recht hatten Sie, verehrter Herr Kollege Kienscherf. Liebe SPD-Fraktion, Sie können heute die Kritik Ihres Parlamentarischen Geschäftsführers konstruktiv gestalten und Ihre Mehrheit dafür nutzen, diese fatale Entwicklung, die Heuchelei, dieses Raubrittertum, den Zynismus zu beenden. Nehmen Sie unseren Antrag bitte an. Wir haben auch beantragt, Bedürftigen kostenlose Verhütungsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Bedarf ist nach wie vor aktuell, wir haben das im Antragstext vorgerechnet. Hartz-IV-Empfängerinnen können sich Verhütungsmittel, über deren Verwendung sie komplett allein entscheiden können, nicht aus dem für die Gesundheitspflege zur Verfügung stehenden Regelsatz finanzieren. Dies sind nämlich nur 15 Euro 55. Die Folge ist, dass immer weniger Frauen, die von Hartz IV leben, nicht mehr verhüten. Von 67 auf 30 Prozent ist die Quote gesunken. Dies ist eine bedenkliche Entwicklung. In Berlin werden die Kosten übernommen. Der Erfolg kann sich sehen lassen, denn die Abbruchquote ist gesunken. Dieses Erfolgsmodell sollte künftig auch in Hamburg zur Anwendung kommen – und wir bitten die Bürgerschaft, diesen Antrag anzunehmen. Wir haben außerdem einen Stopp der Krankenhausinvestitionen beantragt. Viele Hamburger und Hamburgerinnen erinnern sich noch gut an das Jahr 2004, als 76,8 Prozent der Wähler und Wählerinnen für einen Verbleib der Kliniken im Landesbetrieb Krankenhäuser in öffentlicher Hand votierten. Doch der damalige CDU-Senat setzte sich über die Entscheidung des Volkes hinweg und verscherbelte das öffentliche Eigentum. Der umstrittene Kaufpreis betrug 318,6 Millionen Euro. Hamburg blieb trotzdem auf Millionenkosten sitzen. Für die Rückkehrer und Rückkehrerinnen musste allein in 2009 ein Betrag in Höhe von 46,9 Millionen Euro aufgewendet werden. Darüber hinaus kritisierte noch vor kurzem der SPD-Abgeordnete Dr. Martin Schäfer, dass parallel zum geringen Kaufpreis, sich Asklepios der hohen Gewinne rühme und ZITAT „ein Konzern offenbar Gewinne auf Kosten der Hamburger Steuerzahler“ macht. (Quelle: Dr. Schäfer Mopo v. 23.11. 2010). Zu Recht, lieber Kollege Schäfer, zu Recht. Asklepios hat sich unsere Krankenhäuser einverleibt. Gesundheit wurde in der Stadt zur Ware. PatientInnen zu KundInnen. Unsere parlamentarischen Möglichkeiten, Wissen über die Vorgänge bei Asklepios zu erhalten, wurden massiv eingeschränkt. Denn trotz seiner Anteile hat der Senat es nicht für nötig befunden, weiterhin für Transparenz zu sorgen. Angebliche Geschäftsgeheimnisse stehen vor dem Recht der Abgeordneten und der Bürgerschaft, die Erfüllung des Versorgungsauftrages zu überprüfen und Klagen, bzw. Beschwerden nachzugehen. Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen, wenn es um das Gesundheitswesen geht, fallen heute eher Begriffe wie Gesundheitswirtschaft und Gesundheitsmarkt. Sogar von Jobmaschine ist die Rede. So wie diese Begriffe den Wandel des Gesundheitswesens zum Ausdruck bringen, kann man auch die Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nachvollziehen. Während im „Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze“ vom 29. Juni 1972 der Paragraph 1 den Zweck des Gesetzes festschreibt, nämlich die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit „sozial tragbaren Pflegesätzen“ zu gewährleisten, findet sich in den späteren Fassungen im Paragraph 1 die Einfügung eines zweiten Absatzes wieder. Mit dieser Ergänzung ist die „Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten“ und „nach Maßgabe des Landesrechts insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser zu gewährleisten“. Was ist passiert? 1982 wurde die „geistig-moralische Wende“ mit der Regierung Kohl eingeläutet und damit eine neoliberale Politik, die auf den „schlanken Staat“ und die Privatisierung öffentlicher Güter setzte. 1991 und danach wurden größere Änderungen des Krankenhausgesetzes vorgenommen. Mit den fünf neuen Bundesländern konnten die sich Krankenhäuser wie Rhön, Asklepios und Helios zu Klinikkonzernen entwickeln. Das ging so: Erst wurden die Krankenhäuser saniert mit Steuergeldern und dann „preiswert“ verkauft, weil in den öffentlichen Kassen der Kommunen und Länder Haushaltslöcher zu stopfen waren. Seit der Privatisierungswelle sind bis 2010 mehr als 30 Prozent der öffentlichen Krankenhäuser privatisiert worden. Hamburg nimmt dabei Platz Eins ein. Die Umsätze explodierten förmlich. Klinik/Konzern 2006 zu 2010 In dieser Zeit sank zudem die Investitionsquote – von ursprünglich 17 Prozent auf 8,5 Prozent. Hamburg ist mit seiner Investitionsfinanzierung für die Krankenhäuser die Ausnahme. Diese Praxis zeigt aber auch, welche Finanzkraft Hamburg hat! Ich möchte nicht falsch verstanden werden: Von einer modernen Krankenhausinfrastruktur und dem medizinischen Fortschritt in der Krankenhausmedizin profitieren die Patientinnen und Patienten. Aber dass Privatisierungen nicht das Maß aller Dinge sind, beweist der Verband der kommunalen Krankenhausträger: Eine von ihm in Auftrag gegeben Studie beweist, dass wirtschaftliche Krankenhausführung nicht Privatisierung voraussetzt. Und wie sich - vor allem bei Asklepios – die Arbeitsbedingungen verschlechtert haben, davon können Ihnen die Betriebsräte ein bitteres Lied singen. Die Belastungsanzeigen nehmen zu, die Krankenquoten ebenfalls. Und den Fachkräftemangel in der Pflege haben die Privaten mit ihrer Ausbildungs-, Personal- und Tarifpolitik weiter verschärft. Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen, mit unserem Antrag wollen wir nicht den Zweck der Investitionsförderung der Krankenhäuser für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung infrage stellen! Allerdings dürfen Haushaltskonsolidierungsmodelle Krankenhauskonzerne, die glänzende Bilanzen hinlegen, nicht weiter aussparen. Stattdessen ist der Erhalt und Ausbau der sozialen Infrastruktur in Hamburg dringend geboten. Der Öffentliche Gesundheitsdienst, Mütterberatungen, Familienzentren und psychosoziale Beratungen sind zu stärken. Hier ist das Geld sinnvoller eingesetzt als die Taschen von Aktionärinnen und Aktionären zu füllen. Und hier noch ein Zitat, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte: „Die solidarische Gesundheit muss gegen Gier geschützt werden“. Das schrieb der Arzt und Gesundheitswissenschaftler sowie ehemalige Bundestagsabgeordnete der SPD, Herr Dr. Wolfgang Wodarg. Und wenn Sie sehen, dass das Privatvermögen in Hamburg sich auf 210 Milliarden Euro beläuft und damit achtmal so hoch ist wie die Verschuldung der Stadt mit 25 Milliarden Euro, steht wohl außer Frage, dass die Reichen nicht noch mehr Steuergelder zugeschanzt bekommen dürfen, wie in der Vergangenheit. Und auch wenn im Bund unter Schwarzgelb derzeit keine wirksamen Instrumente zur Umverteilung veranlasst werden, so kann doch in Hamburg ganz konkret gestaltet werden. Daher bitten wir darum, unseren Antrag anzunehmen. Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen, FDP und SPD haben Anträge zum Ausbau der Familienhebammen vorgelegt. Wir sind auch für den Ausbau, aber nicht auf der Grundlage Ihrer beiden Anträge. Unsere Zustimmung für 84.000 Euro erhält die SPD-Fraktion, aber nicht für die beabsichtigten Kürzungen von Geldern für die Suchthilfe um exakt den gleichen Betrag. Wir begrüßen auch hier die vorgeschlagene Aufstockung im FDP-Antrag. Allerdings habe ich den Eindruck, dass die Folgen der Absenkung des Titels um die fast 400.000 Euro, den Sie dafür vorschlagen, nicht durchdacht sind. Den SPD-Antrag zur HIV/Aids-Prävention ist ebenfalls unterstützenswert – was den ersten Teil angeht. Aber auch hier wollen Sie den Betrag bei der Suchthilfe um genau die 76.000 Euro kürzen. Mit welchen Folgen, erläutern Sie nicht. Der Antrag der GAL-Fraktion zur Gesundheitsförderung stößt auch auf unsere Zustimmung. Nicht einverstanden aber sind wir damit, dass die GAL die zentral veranschlagten Folgekosten für Investitionen der Informationstechnik um mehrere Millionen Euro absenken will. Daher erhalten Sie von uns zu diesem Antrag auch ein zweigeteiltes Abstimmungsverhalten. Die bezirkliche Seniorenarbeit verdient es, wie von der GAL beantragt, gefördert werden zu werden. Allerdings finden wir es überraschend, dass jetzt ein Antrag zu dem Thema vorliegt, wo wir derzeit dabei sind, uns über ein Seniorenmitwirkungsgesetz Gedanken zu machen. Die Bürgerschaft hat hierzu den Senat vor kurzem beauftragt. In die Verwirklichung der Mitbestimmung der Senioren und Seniorinnen muss Geld gesteckt werden, doch wäre es uns lieber, wenn wir darüber dann reden würden, wenn es soweit ist. Nicht einverstanden sind wir mit der Idee, woher das Geld kommen soll – wieder einmal will die GAL an die Folgekosten für IT-Investitionen ran. Das können wir nicht unterstützen. Daher werden wir uns bei diesem Antrag insgesamt enthalten. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Rede zu den Haushaltsberatungen, Dienstag, 22. November 2011, Einzelplan 2, Gleichstellungspolitik, Antrag der GAL, Drucksache 20/2244 Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen, lieber Farid Müller, bei der Anhörung zur Großen Anfrage der Linksfraktion „Vielfalt leben in Hamburg – Lebenssituation homosexueller Menschen“ vom Juni diesen Jahres hatten wir bereits Gelegenheit, uns über die Erforderlichkeiten weiterer Finanzierung schwuler und lesbischer Jugendarbeit auszutauschen. Wir sind mit der GAL einer Meinung, dass zu wenig Geld für schwullesbische Arbeit verwendet wird. Wir sind ebenso unzufrieden darüber, dass es noch immer kein Konzept dazu von der Justiz- und Gleichstellungsbehörde gibt. Die Ursachen sehen wir vor allem darin, dass der Regierungswechsel auch in diesem Politikfeld einen Bruch herbeigeführt hat, der schädlich gewesen ist. Anstatt die Arbeitsstelle Vielfalt langsam umzuwandeln und weiter auszubauen, wurde sie kurzerhand abgeschafft. Aber, liebe GAL-Fraktion, lieber Farid Müller, ich erinnere mich sehr gut an die ersten Monate der schwarzgrünen Koalition. Wir als Opposition haben von Beginn an ständig eingefordert, dass das, was in dem Koalitionsvertrag stand, umgesetzt wird. Und immer wieder hieß es: Warten Sie ab, wir können doch nicht alles, was wir machen wollen, in den ersten sechs Monaten erledigen. Ich erinnere daran, dass die Einrichtung der Arbeitsstelle Vielfalt fast ein Jahr gedauert hat. Wie gesagt, ich bin übereinstimmend mit meiner Fraktion DIE LINKE der Meinung, dass zu wenig Geld in die schwullesbische Jugendarbeit gesteckt wird. Die Lehrerfortbildung in diesem Bereich lässt leider noch zu wünschen übrig, der Opferschutz ist noch nicht genug sensibilisiert, dass es auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Gewalt gibt. Auch die Entwicklung der sexuellen Identität in jungen Jahren und die großen persönlichen Herausforderungen für Menschen, die erst in der zweiten Lebenshälfte ihr Coming out erleben, werden nicht ausreichend begleitet. Leider aber, und das geht aus der Darstellung in dem GAL-Antrag hervor, aber auch aus Ihren Ausführungen, Herr Kollege Müller, im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung, finde ich Ihre politische Gewichtung nicht richtig. Ich verstehe nicht, warum die schwule Jugendarbeit mehr Geld erhalten soll als die lesbische. Es kann nur eine geschlechtergerechte Aufteilung der Gelder geben. Und daher kann ich Ihre geforderte Aufteilung – 19.000 Euro für die Lesbenarbeit und 65.000 Euro für die Schwulenarbeit – nicht unterstützen. Daher lehnen wir die Ziffern 1 und 2 ab. Wir stimmen aber natürlich gern den Ziffern 3 bis 5 Ihres Antrages zu. |