Dezember 2010

Heimgesetz: Fachkraftquote nicht per Verordnung aushebeln!


Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft zum Antrag der GAL, Drucksache 19/8071, Gleichstellung von Frauen und Männern in Hamburg

Unser Zusatzantrag, Drucksache 19/____

Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen,

„in den letzten sieben Jahren gab es keine nennenswerten Änderungen im Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern – dieser stagniert weiterhin.“, antwortet der Senat auf die Große Anfrage der CDU zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die auf der letzen Bürgerschaftssitzung noch zur Debatte angemeldet gewesen war und dann leider von der CDU wieder zurückgezogen wurde. Dieser Satz aber war der wohl zentralste in den Antworten des Senats.

In den letzten sieben Jahren hat sich also nichts getan. Alles, was initiiert wurde, hat nichts gebracht. Girls Day, Töchter Tag, Mädchenwirtschaft – eine Berufs Ralley, das Zertifikat „Familiengerechte Hochschule“, Equal Pay Day – alles umsonst gewesen.

Zentral für die anhaltende Benachteiligung und Unterdrückung der Frau sind nach wie vor Mutterschaft und finanzielle Unselbstständigkeit.

Der Höhe der Summen, die für Frauen ausgegeben werden müssen, die trotz eines Einkommens nicht davon leben können, steigt unaufhörlich – auch dies ist eine erschreckende Zahl, die wir in den Antworten auf die Große Anfrage nachlesen können. Und dass es in Hamburg über 10.000 über 60-jährige Frauen gibt, die ALG-II beziehen, ist eine Schande und zeugt von einer unglaublichen Respektlosigkeit vor dieser Generation.

Einer der Gründe für ungleiche Bezahlung ist der Umfang der Erwerbstätigkeit. Teilzeit ist eine bevorzugte Arbeitsform von Frauen. Teilzeit hat einen Doppelcharakter. Frauen können damit ihre Rolle als Mutter und ihr Recht auf Arbeit verbinden. Der Ausbau an Teilzeitarbeitsplätzen ist aber nicht automatisch frauenfreundlich, und das zeigt sich hieran: Im Öffentlichen Dienst wurden im Hamburg in den letzten sechs Jahren 2.514 Teilzeitstellen geschaffen. Im gleichen Zeitraum wurden aber 3.266 Vollzeitstellen abgebaut. Der Anteil der Stellen insgesamt sank von 66.218 auf 65.466. Es wurden also 3.266 Stellen abgebaut, von deren Bezahlung man unabhängig leben konnte, die damit eine Gewähr dafür waren, im Alter nicht auf staatliche Zusatzleistungen angewiesen sein zu müssen.

Auf der anderen Seite hat sich im Öffentlichen Dienst in punkto Gleichstellung natürlich auch viel getan, auch hierfür gibt es belastbare Zahlen. Nur ist die Freie und Hansestadt Hamburg ja nicht die einzige Arbeitgeberin und wenn man den Öffentlichen Dienst mal als Branche definieren würde, bei Weitem nicht die größte. Die Gleichstellung ist in der Privatwirtschaft aber nach wie vor ein Stiefkind der Politik und des unternehmerischen Handelns sowieso und hinkt der Realisierung der Menschenrechte der Frauen weit hinterher.

Deswegen ist der vorliegende Antrag unsere Zustimmung - bis auf den dritten Spiegelstrich. Unternehmen aber, sehr geehrte Herren und Damen, müssen nicht mehr ermutigt, sie müssen verpflichtet werden. Meine Geduld und die großer Teile der Frauenbewegung ist nämlich am Ende. So steht auch der Zusatzantrag der CDU weit hiner allen Erkenntnissen zurück und wird von uns abgelehnt.

Wir brauchen umgehend verbindliche Gleichstellungsgesetze. Wir brauchen eine Stärkung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.

Wir brauchen Kita- und Hortplätze für alle und zwar solche, in denen sich Kinder wohlfühlen, optimal gefördert werden und bei denen Eltern ein gutes Gefühl haben, wenn sie ihre Kinder dort betreuen lassen.

Ein Senat, der sich das Motto „Wachsende Stadt mit Weitblick“ gegeben hat, hätte hierzu übrigens schon längst ein Konzept vorgelegt, das andere Metropolen und Bundesländer hätte erblassen lassen. Daher kommt der Antrag der GAL leider etwas spät. Unverständlich ist auch, dass die GAL unseren Antrag für ein Gleichstellungsgesetz noch im Juli diesen Jahres im Rechts- und Gleichstellungsausschuss versenkt hat – und jetzt mit einem eigenen Antrag zu dem Thema kommt. Nichts für ungut, liebe Kollegen und Kolleginnen, die hier ganz links von mir aus sitzen, aber unter Glaubwürdigkeit verstehe ich etwas anderes.

Am 29. September erst haben wir anlässlich der Unterzeichnung der europäischen Gleichstellungscharta zuletzt darüber debattiert, wie unzureichend sich der Senat bislang aktiv für die Geschlechtergerechtigkeit einsetzt. Ich habe die GAL-Fraktion am 29. September harsch kritisiert, weil sie mit ihrer Ablehnung zu unserer Gesetzesinitiative im Juli sogar hinter den Beschlüssen ihrer Bundespartei zurückgeblieben ist, die nämlich schon lange ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft fordert.

Ich freue mich in diesem Zusammenhang nun aber, dass sie nach dem Unterzeichnen der europäischen Charta für Gleichstellung die Forderung der Frauenbewegung, ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft einzuführen, aufgenommen hat, was heute hier hoffentlich mehrheitsfähig ist.

Nun wäre noch die Frage, an welchen Senat sich der Antrag richtet: Dieser sehr gerupfte Senat, der sowieso demnächst verschwindet, wird aus inhaltlichen und personellen Gründen nicht fähig und in der Lage sein, dies anzugehen.

Und sollte die Arbeitsstelle Vielfalt – wenn sie den Regierungswechsel überlebt – aktiv werden, dann muss sie umgehend ihr Konzept ändern und personell aufgestockt werden. Außerdem muss überlegt werden, sie in eine unabhängige Landesbehörde für Gleichstellung umzustalten, bzw. darin zu integrieren.

Ihre derzeit beschriebenen Aufgaben, die wir auch in den Senatsantworten zur Großen Anfrage der CDU zum Thema Gleichstellung nachlesen konnten, reichen nämlich nicht aus: Zwar soll das Thema Einkommensdiskriminierung bis 2012 im Mittelpunkt der Arbeitsstelle Vielfalt stehen. Ich persönlich finde aber, dass in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation von Frauen in Hamburg 2012 nicht reicht. Ein Netzwerk dazu ins Leben zu rufen, mag ein richtiger Schritt sein. Aber ich rieche förmlich, dass es sich hierbei dann nur um eine sehr einseitige Initiative handeln wird, für Frauen, die in die Führungsebene wollen. Das trägt nicht den Anliegen der „working-poor-Frauen Rechnung, nicht den Alleinerziehenden, nicht den 10.000 über 60-Jährigen, die ALG II beziehen. Wir als Linke verlangen aber, dass der Blick auf die Menschen gelegt wird, die soziale Gerechtigkeit verdienen. Armut gehört auch bei der Geschlechtergerechtigkeit in den Mittelpunkt gerückt.

Ansonsten bin auch dafür, dass es keine Nachteile für die männlichen Kollegen gibt. Fakt ist aber, dass eine Geschlechterkonkurrenz vorhanden ist. Und was Männer möglicherweise als Nachteil empfinden, darauf kann die Frauenbewegung nur wenig Rücksicht nehmen.

Als Nachteil kann ja auch empfunden werden, dass sie nicht mehr unter sich sind, dass sie sich nicht mehr gegenseitig die Posten zuschieben können.

Deswegen möchte ich auf Folgendes aufmerksam machen: Dass der Internationale Frauentag nicht nur in der Dritten Welt, sondern auch in hochindustrialisierten Ländern wie Deutschland seine Berechtigung nicht verloren hat, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass wir viel zu lange haben zurückstecken müssen. Wenn wir in drei Monaten seinen 100. Geburtstag an dieser Stelle feiern, dann geht es nämlich immer noch um die gleichen Forderungen von damals: Mindestlöhne und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Da reicht es nicht aus, das Thema Einkommensdiskriminierung nur bis 2011 in den Mittelpunkt der Arbeit zu rücken. Nach 10.000 Jahren ständiger Übervorteilung dürfen Männer meiner Meinung zudem auch ruhig einmal zurückstecken. Weniger ist außerdem ja auch manchmal mehr. Vielen Männern würde es zum Beispiel verdammt gut tun, wenn sie ihre Lebensenergie nicht in unzählige Überstunden stecken und keine Ämter mehr anhäufen müssen, um wichtig zu sein.

Oder anders ausgedrückt: Und hier möchte ich es mit den Worten eines anderen Bürgerschaftsabgeordneten sagen, der neulich in seinem Grußwort an eine Frauenkonferenz unter anderem sagte: Vor der Gleichstellung kommt zunächst die Wiedergutmachung.

Sehr geehrte Herren und Damen,

wir haben einen Zusatzantrag vorgelegt, der die wichtigsten Inhalte beschreibt, die ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft beinhalten muss, damit es effektiv wirkt. Wir bitten daher darum, dass auch er angenommen wird, damit wir auch wirklich in dieser Sache voran kommen. Ein schöneres Geschenk kann die Bürgerschaft den Hamburgerinnen zum 100. Geburtstag des Internationalen Frauentages fast nicht machen.