Dezember 2010

Heimgesetz: Fachkraftquote nicht per Verordnung aushebeln!


Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft am 17. Dezember 2010
zum Antrag der SPD 19/8040, Änderung des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz – die Hamburger Bürgerschaft mit allen Fragen des § 40 (Rechtsverordnung) befassen.

Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen,

Zwar hat der Senat die umstrittene Rechtsverordnung zum Wohn- und Betreuungsgesetz zurückgezogen, nachdem die Träger der Altenpflege dagegen Sturm gelaufen sind, doch es bleibt ein bitterer Nachgeschmack.

Zuerst ist festzustellen, dass wir einem Gesetz, das nicht wichtige Normen setzt, künftig nicht mehr zustimmen können. Bei den Bau-, Personal und Mitwirkungsverordnungen handelt es sich um Standards mit weitreichenden Auswirkungen. Wenn dann aber eine Rechtsverordnung erarbeitet wird, die jeglichen Sachverstand für die Umsetzung des Wohn- und Betreuungsgesetzes vermissen lässt, dann kommen bei uns erhebliche Zweifel an der Kompetenz des Präses der Behörde auf. Wer derartige Rechtsverordnungen durchgehen lässt, hat entweder keine Ahnung, sich nicht damit beschäftigt oder er hatte mit den Rechtsverordnungen anderes im Sinn.

Das ist die eine Seite der Kritik, die wir anzubringen haben.

Die umstrittene Föderalismusreform beschert dem Land ja die Zuständigkeit für das Heimrecht. Vollmundig wird im Vorwort der Broschüre des Gesetzes erwähnt, dass neue Standards festgeschrieben werden und das Heimgesetz des Bundes nicht mehr zeitgemäß gewesen ist.

Mit dem zurückgezogenen Entwurf einer Rechtsverordnung werden aber Verwaltungs- und damit Handlungsdefizite einer Behörde offensichtlich, die Verantwortung für die soziale Infrastruktur der Stadt trägt. Die Panne passiert ausgerechnet bei einem Gesetz, das einen „intensiven Abstimmungsprozess“, so sagte Herr Senator Wersich, hinter sich hat.

Wenn ein Gesetz das Ziel hat, die Qualität der Pflege und Betreuung weiterzuentwickeln bei gleichzeitiger kontinuierlicher Verbesserung der Leistungen mit geeignetem Qualitäts- und Personalmanagement, dann kann der Gesetzgeber nicht zugleich die Pflegefachkraftquote durch die Hintertür aushebeln. Denn wie bitte soll die Qualität der Pflege und Betreuung erhöht werden, wenn Pflegestandards durch eine Verordnung abgesenkt werden? Wozu bedarf es dann eines „Bündnisses für Altenpflege“ mit dem Ziel, das Fachkräfteangebot in der Altenpflege zu verbessern? Wozu im Rahmen des Europäischen Sozialfonds dann eine Kenntnisprüfung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse? Es kann doch nicht sein, dass der Senat festgelegte Maßnahmen und getroffene Vereinbarungen durch Rechtsverordnung konterkariert? Das ist wirklich Schlechtleistung.

Es kann natürlich auch ein Hinweis darauf sein, dass Ihre Politik der Bündnisse und der Pakte nur eine Farce ist und der Beschäftigungstherapie kompetenter Stellen in der Stadt dienen. Wissen Sie was, ich fühle mich in meiner Wahrnehmung bestätigt, dass sowohl Ihr Bündnis für Altenpflege als auch Ihr Pakt für Prävention nichts anderes ist und nur Zeit und Arbeitskraft verschlingt, um von den Nöten abzulenken. Ich hoffe zutiefst, dass die Art des Politikmachens bald endet.

In der Ärzte Zeitung war vor wenigen Tagen nachzulesen, dass bis zum Jahr 2015 in Hamburg eine Steigerung von pflegebedürftigen Menschen von 43.500 auf 46.300 zu erwarten ist. Das entspricht einem Plus sechs Prozent. Darauf hat sich der Landespflegeausschuss für die Rahmenplanung geeinigt. Die Zahl der zur Verfügung gestellten Plätze wurde noch nicht mitgeteilt. Ich gehe davon aus, dass die Mitglieder des Landespflegegausschusses nicht im Hinterkopf den Entwurf der jetzt eingezogenen Rechtsverordnung hatten. Denn danach wären neue Pflegeeinrichtungen im innerstädtischen Bereich nicht mehr möglich.

Unsere Bilanz lautet nüchtern: Alles in allem eine Posse!

Sie haben leider vorrangig den Wettbewerb im Kopf, anstatt einer optimalen Versorgung der Menschen. Sie kalkulieren, dass Pflegereinrichtungen pleite gehen und sich gegenseitig das Klientel streitig machen. Sie betreiben auf Kosten pflegebedürftiger Menschen Ideologie. Diese Politik wirkt sich auf die Versorgungsqualität aus, auf die Beschäftigten und natürlich zuletzt auf die Menschen, um die es eigentlich geht. Pflege ist aber keine Ware, sehr geehrte Herren und Damen, sondern Bestandteil der Daseinsvorsorge. Sie haben mit diesen Rechtsverordnungen bewiesen, dass es am nötigen Sachverstand fehlt..

Das aber haben die Menschen in dieser Stadt natürlich auch schon lange gemerkt. Und da nutzt Ihnen auch kein Scheuerl, um ihre Umfrageergebnisse wieder hoch zu puschen Sie haben sich wirklich mit allen Bevölkerungsschichten der Stadt angelegt und verdienen zu recht, abgewählt zu werden.