November 2010 Medienkompetenzförderung: Wie viel Geld ist im Haushaltwirklich dafür übrig? |
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Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft am 10./11. November 2010 Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen, es sind genau 31 Dokumente, die in der Parlamentsdatenbank angezeigt werden, wenn man unter „Freie Suche“ das Stichwort „Medienkompetenz“ für diese Wahlperiode eingibt. Fünf Dokumente davon sind Anträge, drei SPD und je einer CDU/GAL und Linke, sechs sind Gesetzes, bzw. Gesetzentwürfe. Der Rest teilt sich in Kleine und Große Anfragen, Berichte, Ausschuss- und Plenarprotokolle auf. Wir haben uns also bereits mehrfach mit dem Thema Medienkompetenz in dieser Wahlperiode befasst. In Erinnerung rufen möchte ich einen Vorgang aus dem Juli 2008. Wir haben den Antrag der SPD debattiert, zusätzliche Mittel, die durch die Anhebung der Rundfunkgebühren bereitstehen, für die Medienkompetenzförderung zu verwenden sowie für BürgerInnensender. Er wurde von CDU und GAL weggestimmt, stattdessen wurde ein von Ihnen selbst gestellter Antrag angenommen, in dem der Senat gebeten wird, in einem Staatsvertrag die Verwendung von Mitteln für die Medienpädagogik und Medienkompetenzvermittlung zu vereinbaren. Wir hatten dann ungefähr ein Jahr später eine Debatte zu diesem Staatsvertrag, der wurde abgestimmt und trat in Kraft. Nun befassen wir uns wieder mit dem Thema. Was ist seitdem geschehen? Wie wurden die für die Medienkompetenzförderung und Medienpädagogik bereitgestellten Gelder verwendet? Was passiert nun konkret und was ist noch möglich – vor dem Hintergrund der Haushaltsdefizite? Dieser hier nun vorliegende Antrag zeigt recht genau auf, welche Dimensionen eine umfassende Medienkompetenzförderung hätte. Wiederholt mache ich darauf aufmerksam, dass die Koalitionsparteien es im Sommer letzten Jahres abgelehnt haben, eine Große Anfrage zur Medienkompetenzförderung in alle Ausschüsse, insbesondere aber in den Ausschuss zu überweisen, der sich mit Bildung befasst, so wie meine Fraktion das vorgeschlagen hatte. Dann wären wir womöglich schon weiter. Nun liegt dieser Antrag vor, den meine Fraktion auch unterstützt und er mahnt Sie im Senat und bei CDU und GAL an, zu handeln. Sie wären wohl beraten, diesen Antrag anzunehmen und schnellstens an die Umsetzung der Punkte zu gehen. Es passieren nämlich so viele Dinge, die mit der Entwicklung und mit den Realitäten der digitalen Medien wenig zu tun haben. Ich könnte auch sagen: Die digitalen Medien entwickeln sich am Senat vorbei, bzw. kommt der Senat zu den falschen Antworten – wie man jetzt mit dem Jugendmedienstaatsvertrag sehen kann. Ich möchte nämlich darauf aufmerksam machen, dass auch mit dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der sich mit dem Jugendschutz im Internet befasst, Kinder und Jugendliche nicht ausreichend geschützt sind. In Anbetracht der massiven Kritik ist der Jugendmedienstaatsvertrag, wie der 14. auch genannt wird, eher ein klägliches Ergebnis. Und er gefährdet aktive Internet-Benutzer, die mit ihren Websites und blogs dem Internet nach wie vor einen antihierarchischen und zutiefst demokratischen Charakter geben. Ich nehme mal als Beispiel für sinnlosen Jugendmedienschutz die Zeitbegrenzung, zu der bedenkliche Inhalte nicht abgerufen werden können sollen. Da wurde der Rundfunkbegriff einfach aufs Internet übertragen. Die Jugendlichen feixen sich eins. Und immer noch steht Eltern kein Jugendschutzprogramm zur Verfügung, das eine Alterskennzeichnung herauslesen könnte. Was nutzen uns aber medienkompetente Eltern, wenn die Kommission für Jugendmedienschutz bislang kein Programm anerkannte? Eine Bestandsaufnahme und Evaluation im Bereich Medienerziehung und zu medienpädagogischen Aktivitäten ist daher sehr sinnvoll. Aber es muss dann auch Konsequenzen haben. Hören Sie vor allem auf - das ist jetzt weniger ein Vorwurf, sondern vielmehr ein allgemeiner Appell - sich zu gruseln, wenn Stefanie von und zu Guttemberg in der Fernsehsendung Tatort Internet zusammen mit dem ehemaligen Hamburger Innensenator Udo Nagel potenzielle Täter anlockt und einfängt. Schalten Sie am besten gar nicht mehr ein. Zu Recht hat der Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Wolfgang Thaenert, Bedenken gegen die Serie geäußert. Es ist unverantwortbar, dass mit zweifelhaften Methoden Männer angelockt und vor der Kamera zur Rede gestellt werden. In den USA hat sich deswegen in 2006 ein Mann umgebracht. Es ist weder ethisch, strafrechtlich noch politisch verantwortenbar, eine Tat bewusst zu provozieren. Diese Sendung ist ein gutes Beispiel totaler Medieninkompetenz. Es ist ja im Protokoll des Kultur-, Kreativwirtschafts- und Tourismusausschuss vom 1. September 2009 auch so nett niedergeschrieben worden, als sich alle Parteien mit eigenen Anträgen mit dem Schutz des geistigen Eigentums im Internet beschäftigt haben. Es heißt: „Die Senatsvertreterinnen und -vertreter begrüßten die intensive Auseinandersetzung der Fraktionen mit dem Thema.“ In diesem Sinne, sehr geehrte Herren und Damen, lasssen Sie uns an der Medienkompetenzförderung gemeinsam weiterarbeiten! Noch ein Wort: Gut finde ich, dass der Bürger- und Ausbildungskanal TIDE ausgebaut werden soll. Wir werden uns in diesem Zusammenhang – auch wenn wir es nach wie vor kritisieren, dass der Offene Kanal abgeschafft wurde – dafür einsetzen, das die vielen, über Monate laufenden Praktikanten-Jobs, ohne die bei TIDE gar nichts laufen würde, in reguläre Arbeits- und Ausbildungsplätze umgewandelt werden. |