August 2011 Mitwirkung von Senioren und Seniorinnen wirksam gesetzlich verankern |
Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft am 24. August 2011 Seniorenmitwirkungsgesetz, SPD-Antrag 20/1220, Linke-Antrag 20/1310, CDU-Antrag 20/xxxx, FDP-Antrag 20/xxxx Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen, wir unterstützen das Anliegen der SPD-Fraktion für Hamburg ein Seniorenmitwirkungsgesetz zu schaffen. Hamburg ist zwar vor allem durch den Zuzug jüngerer Menschen eine relativ junge Stadt im Vergleich mit anderen Bundesländern. Insbesondere im Vergleich mit den neuen Bundesländern. Dennoch steigt auch in Hamburg der Anteil älterer Menschen. Von den etwa 1,75 Millionen Einwohnern und Einwohnerinnen ist inzwischen jede vierte Person über 60 Jahre alt. Die erfreuliche längere Lebenserwartung stellt entsprechende Herausforderungen an die Politik bzw. Politikgestaltung. Die Veränderungen der Alters- und Bevölkerungsstruktur haben nicht nur Auswirkungen auf die notwendige Infrastruktur für Unterstützung und Pflege bei Hilfebedürftigkeit. Notwendig ist, dass die Interessen und Belange älterer Menschen in allen Ressorts auf Bezirks- und Landesebene als Querschnittsaufgabe verstanden und verankert werden. Und hierzu müssen endlich gesetzliche Verbindlichkeiten geschaffen werden, sehr geehrte Herren und Damen. Wir haben einen Alternativantrag zur Drucksache 20/1220 vorgelegt. Denn widersprüchlich ist – sowohl in dem SPD-Antrag wie auch in dem Antrag der CDU –, dass die Gesetze von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern Vorbild sein sollen. Wenn Sie sie sich tatsächlich angesehen hätten, dann wüssten Sie, dass es nicht möglich ist, sich an dem Einen und an dem Anderen zu orientieren. Die demokratischen Rechte der Seniorinnen und Senioren von Berlin sind viel breiter gefasst. Mecklenburg-Vorpommern folgte dem Beispiel Berlins eben nicht, wie Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen der SPD-Fraktion, dies schreiben. Also – ergibt sich meine Frage zum Antrag: Was will die SPD eigentlich? Mehr oder weniger gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkungsrechte für Hamburger Senioren und Seniorinnen? Mehr Mitwirkungsrechte bedeuten für uns, die Fraktion DIE LINKE, dass SeniorenvertreterInnen auf Bezirksebene, an den Ausschüssen der Bezirksversammlungen teilnehmen können und Rederecht erhalten. Eben im Wortsinne mitwirken. Dann fehlt dem SPD-Antrag ein wirklich sehr wichtiges Signal: Die gewollte Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen. In Hamburg leben 515.000 Menschen mit Migrationshintergrund, das entspricht einem prozentualen Anteil von 28 Prozent! Daran hat ja selbst die CDU gedacht, die vor lauter Eifer gleich eine Quote angedeutet hat. Wir möchten – wie es in unserem Punkt 2 unseres Alternativantrages zum Ausdruck kommt – dass die Teilhabe von Migranten und Migrantinnen festgeschrieben wird. Ein Partizipations- und Integrationsgesetz, das Regelungen enthält, welche die Beteiligung von Seniorenvertretern und -vertreterinnen mit Migrationshintergrund gesetzlich vorschreibt, wäre für Hamburg, das sich mit seiner Integrationspolitik auf Entwicklungshilfeniveau befindet, ein Riesenfortschritt, sehr geehrte Herren und Damen! Außerdem hat der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nation in seinem fünften Bericht über die Umsetzung des Internationalen Pakts für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Deutschland aufgefordert, Menschen mit Migrationshintergrund, ich zitiere, „bei der Ausübung ihrer Rechte zu helfen.“ Die Bundesregierung wurde sogar aufgefordert, in ihren nächsten Bericht über die Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu informieren. Daher muss die Bürgerschaft dies heute einfach mitbeschließen, wenn sie es ernst meint mit einem Seniorenmitwirkungsgesetz. Der Linksfraktion geht es um einen weiteren, wirklich sehr wichtigen Aspekt: Das Bild vom älteren Menschen wird häufig über Defizite im Alter definiert. Auch dieses Bild können und müssen wir mit einem modernen Seniorenmitwirkungsgesetz ändern. Ältere Menschen besitzen Wissen und Lebenserfahrung, die von unschätzbarem Wert sind. Das an die jüngere Generation weiterzugeben, halten wir ebenso für unverzichtbar wie das ehrenamtliche Engagement für die Weiterentwicklung einer Solidargemeinschaft zu nutzen. Ziel des Gesetzes muss es sein, die aktive Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben der Senioren und Seniorinnen zu fördern. Dabei sollen die Beziehungen zwischen den Generationen verbessert werden, der Prozess des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung erfolgen. Das Bild älterer Menschen in dieser Gesellschaft ist leider ganz überwiegend ein anderes und dies wirkt sich oft diskriminierend aus. Und auch das muss geändert werden, sehr geehrte Herren und Damen. Letztlich ist uns die Formulierung in Punkt 6 des SPD-Antrages zu schwammig, nachdem eine Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenerstattung nur geprüft werden soll. Gestern lesen wir in Mopo und Abendblatt und anderen Tageszeitungen, dass immer mehr Rentnern und Rentnerinnen jobben und staatliche Grundsicherung beantragen müssen, weil die Rente nicht reicht. Die Große Anfrage der Linksfraktion zur Gesundheit älterer Menschen hat vor wenigen Wochen deren aktuelle Armutssituation in Hamburg zu Tage gefördert. Daher ist auch hier ein deutlicheres Signal erforderlich:Teilhabe muss auch finanziert werden können, sehr geehrte Herren und Damen, sonst nutzen uns die schönsten Gesetze nichts. Unser Antrag ist alles zusammengenommen seniorenpolitisch der Weitestgehende und sollte daher von allen Fraktionen unterstützt werden. |